Werkhof Berlin e.V.
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Sozialpädagogische Begleitung nach § 13 (2) SGB VIII

Die ambulante Begleitung im Rahmen des § 13 Abs. 2 SGB VIII hat ihren Schwerpunkt auf der Absicherung eines Wechsels in einen Betrieb bzw. in eine Ausbildung auf 1. Arbeitsmarkt. Sie kann aber auch dazu dienen die berufliche Orientierung zu fördern bzw. junge Menschen bei Ihrer beruflichen Orientierung zu begleiten. Die jungen Menschen werden unterstützt

  • bei der Vorbereitung auf eine selbständige Lebensführung im Kontext beruflicher Bildung und Ausbildung
  • bei der Wahl des für sie geeigneten Berufsfeldes, des passenden Förderangebotes bzw. Betriebes
  • während einer betrieblichen Ausbildung (z. B. im Anschluss an eine Berufsvorberei-tung) oder wenn sie von einer Ausbildung beim WHB in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind.
  • bei der Stärkung ihrer Persönlichkeit und emotional-sozialen Kompetenz
  • bei der Erschließung, Nutzung und Einbeziehung ihrer Lebenswelt und von (im Sozial-raum) vorhandenen Hilfe- und Unterstützungsstrukturen.

Das Angebot im Rahmen des § 13 Abs. 2 SGB VIII wird in der Regel von den Fachkräften aus dem Bereich Jugendberufshilfe durchgeführt.

 

Ambulante Hilfen nach § 30 SGB VIII

Die sozialpädagogische Beratung und Hilfestellung im Rahmen des § 30 SGB VIII verfolgt insbesondere folgende Schwerpunkte

  • fallbezogene Erschließung, Nutzung und Einbeziehung in der Lebenswelt und im Sozialraum vorhandener Hilfe- und Unterstützungsstrukturen
  • Absicherung des Lebens im eigenen Wohnraum

Dabei sind Stärkung der Persönlichkeit junger Menschen und die Förderung der emotional-sozialen Kompetenz immer Ziel der Arbeit. Die Verselbstständigung des jungen Menschen steht im Vordergrund, der Lebensbezug zu seiner Familie kann hierbei aber selbstverständlich auch eine Rolle spielen. Da sich diese Hilfe an junge Menschen richtet, die bei der Organisation ihres Alltags in der eigenen Wohnung Unterstützung benötigen, wird das Angebot im Rahmen des § 30 SGB VIII von unseren Fachkräften aus dem Bereich Wohnen durchgeführt.

Die Hilfe wird flexibel, situations- und bedarfsangemessen gestaltet. Obwohl die Absicherung des Lebens im eigenen Wohnraum bei dieser Hilfe im Zentrum steht, wird auch der Begleitung und Absicherung der beruflichen Integration, wie in allen Angeboten, nicht aus den Augen verloren.

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