Die ambulante Begleitung im Rahmen des § 13 Abs. 2 SGB VIII hat ihren Schwerpunkt auf der Absicherung eines Wechsels in einen Betrieb bzw. in eine Ausbildung auf 1. Arbeitsmarkt. Sie kann aber auch dazu dienen die berufliche Orientierung zu fördern bzw. junge Menschen bei Ihrer beruflichen Orientierung zu begleiten. Die jungen Menschen werden unterstützt
Das Angebot im Rahmen des § 13 Abs. 2 SGB VIII wird in der Regel von den Fachkräften aus dem Bereich Jugendberufshilfe durchgeführt.
Die sozialpädagogische Beratung und Hilfestellung im Rahmen des § 30 SGB VIII verfolgt insbesondere folgende Schwerpunkte
Dabei sind Stärkung der Persönlichkeit junger Menschen und die Förderung der emotional-sozialen Kompetenz immer Ziel der Arbeit. Die Verselbstständigung des jungen Menschen steht im Vordergrund, der Lebensbezug zu seiner Familie kann hierbei aber selbstverständlich auch eine Rolle spielen. Da sich diese Hilfe an junge Menschen richtet, die bei der Organisation ihres Alltags in der eigenen Wohnung Unterstützung benötigen, wird das Angebot im Rahmen des § 30 SGB VIII von unseren Fachkräften aus dem Bereich Wohnen durchgeführt.
Die Hilfe wird flexibel, situations- und bedarfsangemessen gestaltet. Obwohl die Absicherung des Lebens im eigenen Wohnraum bei dieser Hilfe im Zentrum steht, wird auch der Begleitung und Absicherung der beruflichen Integration, wie in allen Angeboten, nicht aus den Augen verloren.
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